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KOORDINIERUNGSRAT DES DEUTSCH-TSCHECHISCHEN GESPRÄCHSFORUMS

Arbeitsgruppe Dialog
zwischen Deutschen und Tschechen
und den für diesen Dialog wichtigen Minderheiten


aus der Tschechischen Republik:
Walter Piverka – Ko- Vorsitzender
Doc. PhDr. Miloslav Bednář, Csc.
Vojtěch Belling
Mgr. Zdeněk Geist
P. Mgr. Daniel Herman
PhDr. Václav Houžvička
Ing. Vladimír Laštůvka, Abgeordneter
Václav Žák

aus der Bundesrepublik Deutschland:
Dr. Walter Rzepka – Ko-Vorsitzender
Dr. Peter Becher
Petra Ernstberger, MdB
Milan Horáček, Abgeordneter des Europa-Parlaments
Bernd Posselt MdEP
Staatsministerin Christa Stewens MdL
Christian Schmidt MdB
Kammersänger Prof. Thomas Thomaschke

Arbeitstreffen:

• 15. 2. 2003 in München – Gründungssitzung
• 18.-19.5. 2003 – Ostroh/Seeberg
• 27.- 28.7. 2003 – Ostroh/Seeberg
• 30.-1.12. 2003 – Ostroh/Seeberg
• 14.–15. 3. 2004 – Ostroh/Seeberg
• 11. – 12. 7. 2004 – Ostroh/Seeberg

Die Arbeitsgruppe hat die unten angeführten Dokumente auf ihrer letzten Sitzung besprochen, wobei diese auf der Arbeitssitzung des Koordinierungsrates des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforum am 17. 9. in Prag diskutiert werden.

• Dokument Nr. 15 - Milderung von Unrechtsfolgen zu Gunsten der deutschen Minderheit
• Dokument Nr. 21- Museale Darstellung des tschechisch-deutschen Kulturerbes
• Dokument Nr. 23- Fortbestand des Koordinierungsrates  
• Dokument Nr. 24 - Geschäftsordnung für den Koordinierungsrat des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums


No. 12
08.2003

KOORDINIERUNGSRAT DES DEUTSCH-TSCHECHISCHEN GESPRÄCHSFORUMS

 

Arbeitsgruppe Dialog
zwischen Deutschen und Tschechen
und den für diesen Dialog wichtigen Minderheiten

Ortsnamen, geographische Bezeichnungen

Wir haben erwogen:                                                           

Städte und Gemeinden haben in den verschiedenen Sprachen oft unterschiedliche Namen, z. B. Praha / Prag / Praha,Praga,  Dresden / Drážďany / Drježdz´any. Wie sich allgemein in der Vielfalt der Sprachen kultureller Reichtum ausdrückt so auch in der Vielfalt dieser Bezeichnungen. Alle sprachlichen Formen sind gleichwertig. Ihr Gebrauch ist Ausdruck der verfassungsrechtlich verbürgten freien Entfaltung der Persönlichkeit und ein Element der mitteleuropäischen Identität. Im Verhältnis von Tschechen und Deutschen gehören diese sprachlichen Varianten auch zu dem kulturellen Erbe, das Tschechen und Deutsche verbindet (Ziff. 8 der Deutsch-Tschechischen Erklärung von 1997).
Im Hinblick auf die sorbische Minderheit in Deutschland und die deutsche Minderheit in Tschechien gilt es, diese Tatsache ins öffentliche Bewußtsein zu rücken und zugleich sicherzustellen, daß der Gebrauch der Sprache des Mehrheitsvolkes dort Vorrang hat, wo das zur sicheren Orientierung notwendig ist. Dabei ist zu berücksichtigen, daß diese Materie weniger durch Gesetze entkrampft werden kann als vielmehr durch eine allmähliche Veränderung der öffentlichen Meinung hin zu einer offenen Bürgergesellschaft. 


Deshalb empfehlen wir:

- Im nichtamtlichen Verkehr sollten Ortsnamen und andere geographische Bezeichnungen  in der Sprache benutzt werden, in welcher der übrige Text steht, z. B. in Reiseführern für Touristen. Das ist auch ein Ausdruck von Höflichkeit gegenüber Adressaten anderer Muttersprache. Bei nicht allgemein bekannten Orten und anderen geographischen Objekten sollte aber deren Name in der anderen Sprache stets hinzugefügt werden, z. B. „Sitzung in Seeberg/Ostroh“. Im Wirtschaftsleben sollte es dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleiben, welche sprachliche Form des Namens ein Unternehmer bevorzugt.

- Den Städten und Gemeinden sollte die Entscheidung überlassen bleiben, unter welchen Umständen sie den Ortsnamen in der Form der Minderheitssprache benutzen z. B. gegenüber Angehörigen der Minderheit und gegenüber ausländischen Partnern.

- Im Straßenverkehr sollten auf Richtungsschildern, welche den Weg zu Orten im sorbischen Siedlungsgebiet oder in der Tschechischen Republik weisen, die Zielorte neben dem deutschen Ortsnamen stets auch die sorbische bzw. tschechische Bezeichnung anführen. Umgekehrt sollte Entsprechendes für Richtungsschilder im sorbischen Siedlungsgebiet oder in der Tschechischen Republik gelten, die auf Zielorte außerhalb des Siedlungsgebietes bzw. außerhalb der Tschechischen Republik hinweisen. (z.B. in Deutschland: Eger/Cheb 20 km; in Tschechien: Norimberk/Nürnberg 220 km)

- Die verschiedenen sprachlichen Formen der Ortsnamen sollten nicht bestimmten staats-rechtlichen Verhältnissen zugeordnet  werden („früher – jetzt“).

Im Schulunterricht sollten die Kinder auch lernen, wie ihr Ort und andere geographische Objekte in der anderen Sprache heißen.  


No. 13
08.2003

KOORDINIERUNGSRAT DES DEUTSCH-TSCHECHISCHEN GESPRÄCHSFORUMS

Arbeitsgruppe Dialog
zwischen Deutschen und Tschechen
und den für diesen Dialog wichtigen Minderheiten

Schulwesen                                                  
 

Wir haben erwogen:

Die Bewahrung der kulturellen Identität von Minderheiten hängt wesentlich vom Schulwesen ab. Dabei kommt es sowohl auf die Organisation der Vorschuleinrichtungen und der Schulen an wie auch auf die Ausgestaltung des Lehrstoffes. Wichtig ist auch die Bereitschaft der Erziehungsberechtigten, diese Bildungsangebote für ihre Kinder anzunehmen.

Im Siedlungsgebiet der Sorben besteht die Möglichkeit, in Vorschuleinrichtungen und Schulen die sorbische Sprache als Muttersprache, Zweitsprache oder Fremdsprache zu pflegen; die Verordnung über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet von 1992 sieht auch „sorbische Schulen“ mit der speziellen Aufgabe vor, „das kulturelle und sprachliche Erbe der Sorben zu pflegen und zu entwickeln.“ Für die Bildung von Klassen mit sorbischer Unterrichtssprache ist der Klassenteiler in Sachsen auf 25 Schüler (statt sonst 33) festgelegt und für den Deutschunterricht auf 15. Unabhängig davon ist sämtlichen Schulen in Sachsen und Brandenburg vorgeschrieben, Grundkenntnisse der Geschichte und Kultur der Sorben zu vermitteln.

In der Tschechischen Republik bestehen keine vergleichbaren öffentlichen Vorschuleinrichtungen und Schulen für die deutsche Minderheit. Nach eventuellen  näheren Angaben des  Schulministeriums  wird der  Text  ergänzt.

Das im Siedlungsgebiet der Sorben erprobte Konzept ist nicht auf die deutsche Minderheit übertragbar, weil diese als Folge der geschichtlichen Ereignisse so über das ganze Staatsgebiet verstreut lebt, daß fast nirgends im Einzugsbereich einer konkreten Vorschuleinrichtung oder Schule genügend deutschsprachige Kinder wohnen. Selbst wenn das ausnahmsweise einmal anders sein sollte, wäre zu befürchten, daß dann die wenigen Kinder aus der Minderheit als Außenseiter in gesellschaftliche Isolierung geraten könnten. Ausgangspunkt für eine praktikable Konzeption der Vorschulerziehung und des Schulwesens sollte daher die Überlegung sein, daß die Kenntnis der Sprache der anderen Nationalität den gesellschaftlichen Beziehungen zwischen Minderheit und Mehrheitsvolk nützt. Das Beherrschen der anderen Sprache verfälscht nicht die eigene Nationalität, eröffnet aber den Weg, in beide Richtungen verwandtschaftliche und gesellschaftliche Beziehungen zu pflegen.

Deshalb empfehlen wir:

- Es sollten staatliche Vorschuleinrichtungen, Grund- und Mittelschulen mit bilingualem Unterricht in tschechischer und deutscher Sprache errichtet werden und unabhängig von der Nationalität allen Kindern offenstehen, die Interesse an zweisprachiger Bildung haben. Über diese Schulform sollten alle Eltern – nicht nur die Angehörigen der Minderheit – durch die Schulämter informiert werden.

- Geschichte und Kultur der Minderheit sollten an allen Schulen zum Unterrichtsstoff gehö-
      ren.

- Es sollte geprüft werden, welche speziellen Maßnahmen innerhalb des staatlichen und staatlich geförderten Schulwesens zur schulischen, insbesondere muttersprachlichen Förderung von Kindern aus der Minderheit möglich sind.

Die Verbände der Minderheiten sollten die Eltern ermutigen, ihre Kinder auch tatsächlich zu den Vorschuleinrichtungen und Schulen anzumelden, die mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Minderheiten bestehen.
 

Schulwesen                                                  
 
Absatz 3 des Dokuments 13 lautet ergänzt wie folgt:

In der Tschechischen Republik bestehen keine vergleichbaren öffentlichen Vorschuleinrichtungen und Schulen für die deutsche Minderheit. Deutsch wird in den Schulen ab der 4. Klasse als Fremdsprache gelehrt. Unterrichtssprache sind Deutsch und Tschechisch nebeneinander an folgenden nichtstaatlichen Schulen: Grundschule der deutsch-tschechischen Verständigung in Prag, Thomas-Mann-Gymnasium in Prag, Deutsche Schule/Gymnasium in Prag, Österreichische Schule Prag, das Gymnasium Na Pražačce in Prag, das F.-X.-Šalda-Gymnasium in Reichenberg/Liberec und das Dr.-Karl-Polesný-Gymnasium in Znaim/Znojmo. Vier dieser privaten Schulen werden von Bürgervereinigungen getragen, zwei von Kreisen und eine von der Stadt Prag.  Nur  die erstgenannte-Grundschule der  deutsch-tschechischen Verständigung und das  Thomas-Mann-Gymnasium (bilden  eine Schuleinheit) in Prag,  wurde  vom  Verband  der Deutschen Region Prag und Mittelböhmen  gegründet und liegt  in  seiner  Trägerschaft als gemeinnützige  Gesellschaft.

Das im Siedlungsgebiet der Sorben erprobte ..........


No. 14
08.2003

KOORDINIERUNGSRAT DES DEUTSCH-TSCHECHISCHEN GESPRÄCHSFORUMS

Arbeitsgruppe Dialog
zwischen Deutschen und Tschechen
und den für diesen Dialog wichtigen Minderheiten

Kulturpflege                                                                          
 

Wir haben erwogen:

Die Pflege der eigenen Kultur gewährleistet den Bestand und die Identität der Minderheiten. Das bedeutet, überliefertes Kulturgut zu bewahren, zugleich aber auch für das heutige Leben offen zu sein und die Traditionen so weiterzuentwickeln, daß sie das Lebensgefühl der Menschen unserer Zeit ausdrücken. Dabei soll die Kultur der Minderheit immer als Ausdruck der Vielfalt der Kulturlandschaft verstanden werden, in der sie gemeinsam mit dem Mehrheitsvolk leben (vgl. das deutsche Wort „böhmisch“). Zu einer solchen Kulturpflege haben die Tschechische Republik und die Bundesrepublik Deutschland mit der Errichtung der großen Bibliothek in Reichenberg/Liberec einen eindrucksvollen Beitrag geleistet. Die eigentlichen Träger der Kulturpflege bleiben aber die Minderheiten selbst. Ihre Aufgabe ist es, die Initiative zu kulturellen Aktivitäten zu ergreifen. Weil aber die finanzielle Leistungsfähigkeit von Minderheiten begrenzt ist, sind sie auf öffentliche Zuschüsse angewiesen.
Die sorbische Kultur wird durch die rechtlich selbständige „Stiftung für das sorbische Volk“ gefördert, in welche die Länder Sachsen und Brandenburg sowie die Bundesrepublik Deutschland jährlich insgesamt 16,36 Millionen Euro einzahlen; das entspricht etwa 270 Euro pro Kopf der sorbischen Minderheit. Die deutsche Minderheit erhält von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Art. 20 des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages von 1992 derzeit eine institutionelle Förderung der 15 Begegnungszentren und der Landesversammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien, darüber hinaus auch Zuschüsse zu zahlreichen Kulturprojekten. Die Tschechische Republik gewährt ebenfalls Zuschüsse zu konkreten Projekten, jedoch bisher keine institutionelle Förderung. Die Gesamthöhe der Leistungen aus dem tschechischen Staatsbudget für die deutsche Minderheit betrug projektbezogen ca. 600.000 Kč (20.000 Euro) und für zwei deutsche Zeitungen insgesamt 4 Millionen Kč (133.333 Euro). Sie bleibt damit erheblich hinter den Pro-Kopf-Leistungen für die sorbische Minderheit zurück. 
Zuschüsse für einzelne Projekte gewährt auch der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds.
Bei der weiteren Diskussion über Wege zu einer dauerhaften finanziellen Absicherung des kulturellen Lebens der sorbischen und der deutschen Minderheiten sollte der Gedanke im Vordergrund stehen, daß diese Minderheiten zum kulturellen Reichtums Europas beitragen und deshalb im Interesse des Kulturraumes Europa lebendig erhalten werden müssen.


Deshalb empfehlen wir:

- Die Verbände der Minderheiten sollten ermutigt werden, kulturelle Initiativen zu ergreifen und alle zur Teilnahme einzuladen, die sich davon angesprochen fühlen.

- Das kulturelle Leben der Minderheiten sollte auch in Zeiten knapper öffentlicher Mittel 
angemessen gefördert werden. Dabei sollte zu Gunsten der sorbischen Minderheit das ge-
genwärtige Fördervolumen erhalten und die finanzielle Förderung der deutschen Minder-  heit in Tschechien schrittweise auf dieses Volumen angehoben werden.

Die „Stiftung für das sorbische Volk“ sollte auf Dauer erhalten werden. Ein ähnliches Finanzierungsinstrument sollte für die deutsche Minderheit in der Tschechischen Republik geschaffen werden; dieses sollte ohne zeitliche Begrenzung bestehen und unter angemessener Beteiligung von Vertretern der deutschen Minderheit verwaltet werden.


                                 

 

 

 


Dokument Adobe Acrobat  Pflege deutscher Gräber in der Tschechischen Republik und tschechischer in der BRD


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